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- Lotterie, Glücks- und Gewinnspiel & Recht -

Ressortleitung: Boris Hoeller
Nachrichten

->EuGH - Abpfiff für Sportwettenmonopole - Ein Urteil des europäischen Gerichtshof zur Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs bei nationalen Sportwettenverboten schreckt staatliche Monopolisten auf und bringt Hoffnung auf mehr Wettbewerb auf dem Sportwettenmarkt. Nach dem Gambelli-Urteil stellt sich jetzt die Frage: Ist StGB § 284 europarechtswidrig und besteht jetzt Hoffnung auf Genehmigungen?

->EU: Generalanwältin CHRISTINE STIX-HACKL: Besteuerung von in der EU erzielten Lotteriegewinnen - Artikel 49 EG steht nationalen Vorschriften wie den finnischen entgegen, nach denen Lotteriegewinne aus Lotterien, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden, bei der Einkommensbesteuerung als steuerpflichtige Einkünfte des Gewinners behandelt werden, während Lotteriegewinne aus Lotterien, die in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstaltet werden, von der Einkommensteuer befreit sind.

->EU: Generalanwalt Alber - Unzulässigkeit des Verbots der grenzüberschreitenden Annahme von Wetten - Ein Wettveranstalter, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und seine Tätigkeit entsprechend den dortigen Regelungen ausübt, soll auch in Italien tätig werden können.

->BPatG: ODDSET - Bei der Bezeichung ODDSET handelt es sich um eine in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegange Definition, die nicht kollisionsbegründend sein kann.

->BGH: ' Oddset-Wetten durch Private ' - Der 4. Strafsenat des BGH hat das 'ODDSET'-Urteil des LG Bochum aufgehoben

->BGH: ' Ansprüche aus Gewinnzusagen am Verbraucherwohnsitzgericht' - Der als unseriös erachtete Kundenfang durch 'Gewinnmitteilungen' hat aus Gründen des Verbraucherschutzes eine gesetzgeberische Regelung gefunden. In BGB § 661a heisst es: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilung an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten." Die eingetretene Flucht der solche Praktiken verfolgenden Unternehmen ins europäische Ausland hat sich als fruchtlos erwiesen, wie der BGH jüngst entschieden hat: Der Verbraucher kann mit Heimvorteil das Gewinnversprechen zur Zahlung einklagen. Die Gerichte fackeln nicht lange.

->BVerwG: ' Oddset-Wetten durch Private ' - Abschluss und Vermittlung von Oddset-Wetten durch Private fallen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG. Die Fernhaltung privater Veranstalter von Oddset-Wetten in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

->BGH: ' Sportwetten-Genehmigung ' - Ein Verstoß gegen § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) ist grundsätzlich auch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG. Von einem Gewerbetreibenden ist zu verlangen, daß er sich Kenntnis von den für seinen Tätigkeitsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verschafft und in Zweifelsfällen mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholt. Ein Gewerbetreibender, der weder die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens kennt noch sich dieser Einsicht bewußt verschließt und der auch nicht auf die Haltung der Verwaltungsbehörden in unlauterer Weise eingewirkt hat, handelt jedoch grundsätzlich nicht unlauter im Sinne des § 1 UWG, wenn er sich nicht vorsichtshalber nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung richtet, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten.

->VG Düsseldorf: Genehmigung von Lotterien - Bedürfnisklausel verfassungswidrig - Mit dem Spruch der Düsseldorfer Verwaltungsrichter wankt das Lotteriemonopol, das sich der Staat faktisch eingerichtet hat. Hält das Urteil, so wird im Lotteriemarkt einige Bewegung aufkommen. Das Gericht hatte die Anknüfung der Genehmigung für eine Lotterie an eine Bedürfnisvoraussetzung für nichtig erklärt, weil diese gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstosse.

->BGH: 'Space Fidelity Peep-Show' - Die Ankündigung eines Gewinnspiels mit ungewöhnlichen, weitgehend nichtssagenden Wendungen von erkennbar reißerischem und übertriebenem Charakter (hier: "Space Peep Weeks ... völlig abgehoben mit der Space Fidelity Peep-Show" durch ein Unternehmen, das Geräte der Unterhaltungselektronik u.ä. vertreibt) lockt den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher in der Regel noch nicht in einer den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründenden Weise an.

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