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- Internet, Multimedia & Recht -

Ressortleitung: Boris Hoeller
Nachrichten

->OLG Hamburg ' Mitwohnzentrale II' - Der Hinweis eines Vereins darauf, dass auf seiner Homepage nur Vereinsmitglieder aufgeführt sind, kann nach den Umständen des Einzelfalls ausreichen, um irrtumsbedingten Fehlvorstellungen entgegenzuwirken, die angesichts der generischen Domain-Bezeichnung bei Teilen des Verkehrs entstehen können. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf Konkurrenzunternehmen ist nicht erforderlich.

->LG Düsseldorf: 'Schuelerhilfe.de' - Wird ein auf Verkehrsdurchsetzung eines beschreibenden Begriffs gestützter Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer Domain geltend gemacht, so gelten die allgemeinen Prioritätsregeln, so dass ein Antrag nur dann Erfolg haben kann, wenn die Verwendung der Domain nach dem behaupteten Verkehrsdurchsetzungszeitpunkt begonnen hat. Objektive Anhaltspunkte dafür, dass ein durchschnittlicher Internetbenutzer beim Aufruf der mit "Schuelerhilfe.de" überschriebenen Seiten erwartet, ein nach pädagogischen Gesichtspunkten aufbereitetes lnformationsforum vorzufinden, bestehen nicht. Vielmehr stellt es eine internettypische Erfahrung dar, dass unterschiedlichste Inhalte ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zur Kenntnis gebracht werden .

->LG Hamburg 'PubliKom ./. public-com.de' - Die am Internetkommunikationsverkehr Beteiligten wissen sehr genau zu differenzieren zwischen den Schreibweisen der einzelnen Adressaten, dies auch im Rahmen der Frage, ob es sich um eine Schreibweise mit K oder C, also in deutscher oder angelsächsischer Manier handelt oder ob Punkte oder Bindestriche zu setzen sind oder die Bezeichung in einem Wort geschrieben wird.

->OLG Nürnberg: "DISPUTE auf Domain" - Zum Unterlassungsbegehren gegen einen DISPUTE-Eintrag bei der DeNIC e.G. .

->OLG Köln: '[Name/Sachbegriff].de' - Das Registrieren und Benutzen einer Domain, deren 2nd Level Kennzeichenfolge sowohl identisch mit einem Namen, aber zugleich ein Sachbegriff ist, verstößt nicht gegen BGB § 12.

->LG München I: "Biolandwirt.de" - Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "BIOLAND" und der Domain "Biolandwirt.de". Inhabern von 'beschreibenden' Internetdomains kann MarkenG § 23 zur Seite stehen.

->DPMA: "EXPLORER" - Zur "Bösgläubigkeit" einer Markenanmeldung (hier: Sperrmarke).

->KG: bandit.de - Für die Annahme einer mit der Klage geltend gemachten sittenwidrigen Behinderungsabsicht eines Domainregistranten, der eine Vielzahl von Domains registriert hat, reicht es nicht aus, dass dieser zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, dass die angemeldeten Domainnamen teilweise Überschneidungen mit Kennzeichen Dritter aufweisen.

->BGH: ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer markenmäßigen Benutzung - Die Benutzung eines Zeichens im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt voraus, daß es im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient.

->LG Berlin: 'Pflichtangaben bei 0190er dialer' - 1090er dialer mit denen der Zugriff auf Datenbanken ermöglicht wird, sind Teledienste im Sinne des BGB § 312e. Der Verstoß gegen § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB bedeutet zugleich einen Verstoß gegen UWG § 1.

->OLG Hamburg: 'siehan.de' - Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und Dienstleistungen abzustellen. Zwischen einem Versandhandel für Damenober- und Unterbekleidung und einem Internetverzeichnisdienst besteht keine Branchennähe. Es ist fraglich, ob angesichts der spezialgesetzlichen Regelung der §§ 5, 15 MarkenG, firmenrechtliche Abwehransprüche parallel auch auf § 12 BGB gestützt werden können.

->OLG Hamburg: "HANDY.DE ./. HANDY.BIZ" - Die Zeichenfolge "Handy.de" ist lediglich für für Mobiltelefone glatt beschreibend, aber nicht für andere Waren und Dienstleistungen, die sich auf das Handy/Internet beziehen. Die Benutzung der für solche Dienstleistungen eingetragenen prioritätsjüngeren Marken "handy-com", "HANDY.INFO" und "HANDY.BIZ" begründet die Gefahr von Verwechslungen.

->KG - 'oil-of-elf.de' - Die Verwendung einer geschäftlichen Drittbezeichung in einer Domain kann durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein.

->BGH - 'vossius.de' - Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage. Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

->BPatG: Keine Prozesskostenhilfe im Markenbeschwerdeverfahren - Eine Gewährung von Verfahrenskostenhilfe im Markenbeschwerdeverfahren ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen.

->BGH: ' Champagner bekommen, Sekt bezahlen ' - Der Schutz der geographischen Herkunftsangabe mit besonderem Ruf aus § 127 Abs. 3 MarkenG setzt nicht voraus, daß die geschützte Angabe markenmäßig verwendet wird und kann eingreifen, wenn eine in besonderer Weise mit Qualitätsvorstellungen verbundene Herkunftsangabe (hier: Champagner) in einem Werbeslogan in einer Weise benutzt wird, die geeignet ist, den Ruf dieser Herkunftsangabe ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen und zu beeinträchtigen.

->BGH: 0800-RECHTSANWALT ist nicht standeswidrig - Mit einem Grundsatzurteil zu Vanity-Nummern hat der BGH die Klage von Rechtsanwälten gegen die Deutsche Telekom AG abgewiesen, die noch mit Ihrem Begehren in den Vorinstanzen erfolgreich waren (BGH Urteil vom 21. Februar 2002 - Az.: I ZR 281/99 - '0800 RECHTSANWALT'). Das OLG Stuttgart hatte dem Bonner Telekommunikationsgiganten noch, das Erstgericht bestätigend, untersagt, mit Vanitynummervorschlägen wie 0800-RECHTSANWALT an Rechtsanwälte werbend heranzutreten, um diese zur Inanspruchnahme ihres diesbezüglichen Dienstleistungsangebot zu bewegen.

->BGH: defacto.de - Sind bei Internetdomains höhere Anforderungen an die Verwechslungsgefahr zu stellen, als für die Unternehmenskennzeichen als solche? Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Frage in der mündlichen Verhandlung über die Entscheidung des OLG Braunschweig Urteil vom 15. Juli 1999 - Az.: 2 U 188/98 - 'defacto.de' am Rande beschäftigt. Der BGH hatte die Revision der erstinstanzlich in diesem Verfahren noch obsiegenden Klägerin wegen grundsätzlicher Bedeutung angenommen. Die Braunschweiger Richter hatten judiziert, dass die Vergaberegeln sowie die branchenübergreifende Ausschlußwirkung der 'domaines' die Gestaltungsmöglichkeiten einschränkten und die Nutzer sich daran gewöhnt hätten, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten. Der BGH verwies die Sache zurück an das Berufungsgericht. Mit Entscheidungsgründen ist in wenigen Monaten zu rechnen.

->Online Kauf - Der über eine Internetverkaufsplattform abgeschlossene Kaufvertrag über Antiquitäten für jeweils DM 1,00 ist wirksam abgeschlossen.

->BGH: Internetauktion - Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion.

->OLG Düsseldorf: "Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung in Markensachen" - Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetz. Über den Verfügungsgrund hinsichtlich derartiger Ansprüche ist aufgrund einer Abwägung des Interesses des Antragstellers an der begehrten Eilmaßnahme und des Interesses des Antragsgegners zu entscheiden, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit dem beantragten Verbot belegt zu werden.

->LG Düsseldorf: Domainstreit 'alte.de' - Ob BGB § 12 im Streit zweier im geschäftlichen Verkehr tätigen Personen angewendet werden kann ist schon zweifelhaft. Die Domain "alte.de" für ein Seniorenforum verletzt jedenfalls keine Namensrechte einer Fa. "Wilhelm Alte" aus der Branche des (industriellen) Ofenbaus. Die Registrierung einer Vielzahl von Domains läßt nicht generell auf wettbewerbsfeindliche Absichten schließen. Die mögliche Zahl von Reservierungen ist weder gesetzlich noch nach den Bestimmungen der Denic begrenzt. Viele Firmen "bevorraten" eine erhebliche Zahl von "Marken" auch und gerade im Internet. Ob die Rechte Dritter hierdurch unzulässig beeinträchtigt werden, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

->Rückübertragung einer Domain nach rechtswidriger einstweiliger Verfügung - Nach Vollzug einer auf Vorwegnahme einer Hauptsache gerichteten einstweiligen Verfügung, die vom Berufungsgericht rechtskräftig aufgehoben worden ist, kann ohne weiteres die Rückübertragung der Domain gem. ZPO § 945 verlangt werden.

->BGH entscheidet shell.de - Kann der Inhaber einer bekannten Marke einer dem Nachnamen nach gleichnamigen Person, das Registrierthalten bzw. die private Nutzung einer identischen DE-Domain verbieten? Der für u.a. Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH entschied diese Frage nach einer gut 60 minütigen Sitzung in Karlsruhe zugunsten des Inhabers der berühmten Marke (BGH, Urteil vom 22. November 2001 Az.: I ZR 138/99 'shell.de' ). Der Streit spitzte sich auf diesen Kernpunkt zu, behandelt wurden aber dabei aber noch weitere bislang ungeklärte Fragen des Domainrechts.

->OLG Hamm zeigt "Schumies" schwarze Flagge - Das Rennen um Abmahnkosten wegen eines DISPUTE Eintrages im Fall Schumacher./. Schumacher ist entschieden. Mit ihrer Berufung verfolgten die Formel 1 Rennfahrer Ralf und Michael Schumacher die Abänderung eines Urteils des LG Bochum, durch das ihre Klage auf Erstattung von Abmahnkosten abgewiesen worden war. Die Richter des für Markensachen zuständigen 4. Zivilsenats des OLG Hamm erklärten gleich nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung, dass sie das Urteil des Erstgerichts für richtig hielten. Das LG Bochum Urteil vom 3.4.2001 Az.: 12 O 10/01 ' Abmahnung eines DISPUTE Eintrages ' hatte zuvor geurteilt, dass das Setzen eines DISPUTE Eintrages bei der DeNIC e.G. ohne kennzeichenrechtliche Relevanz sei und somit keine Kennzeichenrechte der Kläger verletzen könne.

->"LOTTO" - Marke oder lediglich Hinweis auf eine Art des Glücksspiels ? - Wer meinte, Post von einer Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks verheiße einen Gewinn, sah sich seit Anfang 2000 nicht mehr unbedingt bestätigt. Da begann nämlich das große "Reinemachen" im Internet. Praktisch alle, die den Begriff "Lotto" in ihrer Domain hatten oder auch noch haben, waren und sind im Visier eines Unterlassungsbegehrens und müssen derzeit noch mit einer Abmahnung rechnen. "Kann das richtig sein?" - Die alles entscheidende Frage hierzu: Ist 'Lotto' eine Marke oder schlicht eine allgemeine Gattungsbezeichnung für ein Glücksspiel.

->VG Düsseldorf: Genehmigung von Lotterien - Bedürfnisklausel verfassungswidrig - Mit dem Spruch der Düsseldorfer Verwaltungsrichter wankt das Lotteriemonopol, das sich der Staat faktisch eingerichtet hat. Hält das Urteil, so wird im Lotteriemarkt einige Bewegung aufkommen. Das Gericht hatte die Anknüfung der Genehmigung für eine Lotterie an eine Bedürfnisvoraussetzung für nichtig erklärt, weil diese gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstosse.

->Europäischer Gerichtshof: Verkehrsübliche Bezeichnungen im Markenrecht - Muß der BGH seine Rechtsprechung ändern? EUGH urteilt: Für die Ablehnung der Eintragung einer Marke nach MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3 ist nur vorausgesetzt, dass die Zeichen oder Angaben, aus denen diese Marke ausschließlich besteht, im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die diese Marke angemeldet wurde, üblich geworden sind. Für die Anwendung dieser Vorschrift ist es ohne Bedeutung, ob die in Rede stehenden Zeichen oder Angaben die Eigenschaften oder Merkmale dieser Waren oder Dienstleistungen beschreiben. Der BGH hatte noch geurteilt, dass von der Vorschrift nur erfasst seien, einerseits ursprünglich unterscheidungskräftige Freizeichen, die von mehreren Unternehmen zur Bezeichnung bestimmter Waren verwendet und deshalb vom Verkehr nicht mehr als kennzeichnend verstanden werden, und andererseits Gattungsbezeichnungen, die angesichts ihres beschreibenden Inhalts von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

->BGH: Rechtsprechung zu Verwechslungsgefahr bei Firmenbezeichnungen aus IT-Branche - Zur Verwechslungsgefahr der Firmenbestandteile "ComNet" und "CompuNet" nach § 15 Abs. 2 MarkenG bei Firmen, deren Geschäftsgegenstand die Beschaffung, Installation und Wartung von PC- Netzwerken und der Vertrieb von PC- Hard- und Software insbesondere für den Netzwerkbetrieb ist.

->BGH: mitwohnzentrale.de - Gattungsbegriffsdomains auf dem juristischen Prüfstand - Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.

->BGH: 'ambiente.de' - Zum Umfang der Störerhaftung der DeNIC - Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.

->Absolute Schutzhindernisse für Marken - Die 'Unterscheidungskraft' in der Rechtsprechung des BGH - Bei der Prüfung einer Markenanmeldung steht zunächst die Frage im Vordergrund, ob dem angemeldeten Zeichen im Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen "jegliche" Unterscheidungskraft fehlt. Über die Auslegung dieses Begriffs lagen dem BGH in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts vor, die überwiegend Erfolg hatten.

->Mitwohnen noch möglich: Der Fall mitwohnzentrale.de war beim BGH - "Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen". Der BGH hatte mit dieser Leitentscheidung bereits im Mai für Rechtsklarheit bei sog. generischen Domains gesorgt. Die Vorinstanzen, aber auch andere Gerichte, hatten noch anders als die obersten Bundesrichter entschieden. Am 18. September 2001 wurden die Urteile in vollständig abgefasster Form bei den Parteien zugestellt.

->AG Köln 'Casino Treasure' - Zwischen einem ISP-Provider und einer Gesellschaft, die Vorbereitungshandlungen für die (ungewisse) künftige Aufnahme von Geschäftstätigkeiten für eine Zeit trifft, in der entgeltliche Glücksspiele allgemein erlaubt sind, besteht kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG § 13.

->BGH zur Vertragstrafe - Eine aufschiebende Befristung macht eine Unterlassungserklärung nur dann unwirksam, wenn die Angabe des Anfangstermins - allein oder zusammen mit anderen Umständen - geeignet ist, Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungsversprechens zu begründen. Art, Schwere und Eindeutigkeit des Verstoßes rechtfertigen es nach alledem, im Streitfall ausnahmsweise eine Vertragsstrafe zu verlangen, die deutlich über den Beträgen liegt, die in der Praxis üblicherweise bei Wettbewerbsverstößen von durchschnittlichem Gewicht als angemessen angesehen werden.

->BGH zur markenrechtlichen Verkehrsdurchsetzung - Erstmals nahm der BGH zur Verkehrsdurchsetzung im Sinne des MarkenG Stellung. Sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen, könne die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung nicht unterhalb von 50 % angesetzt werden. Hinzu komme, daß die Verkehrsdurchsetzung gerade für die Dienstleistungen nachgewiesen werden müsse, auf die sich die Eintragung beziehe.

->Tagesreport und Tagesbild neben Tagesschau zulässig - Die Gefahr einer Übertragung des guten Rufs der "Tagesschau" und der "Tagesthemen" auf andere Nachrichtensendungen mit einem ähnlich gebildeten Titel sind allenfalls vorübergehender Natur. Private Konkurrenten, die erst wesentlich später auf den Markt gekommen sind, haben ein berechtigtes Interesse Titel zu verwenden, die sich an eine beschreibende Angabe anlehnen, sich aber gleichwohl von anderen Sendungen unterscheiden (Urteile vom 1. März 2001 I ZR 205/98 und I ZR 211/98).

->OLG Köln: "printerstore.de" - Der Bezeichnung "Printer-Store" ist in der EDV Branche nicht unterscheidungsfähig und stellt eine beschreibende Angabe dar, die der Verkehr nicht als individuellen Hinweis auffasst.

->LG Köln: "rheinterrassen.de" - Der Verzeichnisdienst "www.rheinterrassen.de" mit einer Listung aller Unternehmen, die mit dieser Domain in Verbindung gebracht werden, ist weder wettbewerbswidrig noch eine schikanöse sittenwidrige Behinderung.

->OLG Hamm: Keine Übertragung einer Domain im Eilverfahren - Eine begehrte Einwilligung in die Änderung der Eintragung, die auf endgültige Aufgabe der Reservierung einer Domain gerichtet ist, kann im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann.

->LG München untersagt 'Oddset'-Slogan - Die Werbung "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto!" verstößt gegen § 3 UWG , da sie geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise darüber irrezuführen, dass Oddset Wetten nicht nur von staatlichen Lottogesellschaften, sondern auch von privaten Firmen angeboten werden.

->LG Frankfurt am Main 'drogerie.de' - Internetportale unter generischer www Adresse sind dann irreführend, wenn der Inhalt nicht unter Federführung zumindest eines Berufsträgers (hier Drogist) erstellt wird. Aus UWG § 3 kann deshalb die Verpflichtung zum Verzicht auf die gesamte Domain folgen (gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt).

->BGH - Markenrecht, Wortmarke 'Test it.' - Stellt eine Wortmarke eine ohne weiteres erkennbare Aufforderung zum Testkauf dar, fehlt ihr für bestimmte Warenbereiche (hier: Genußmittel) die zu einer Eintragung erforderliche (konkrete) Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

->Auch OLG Köln untersagt 'Powershopping' - Begründung: 'Powershopping' kann unter bestimmten Umständen als übertriebenes Anlocken unlauter gem. § UWG 1 sein.

->mitwohnzentrale.de: Revision am BGH überwiegend erfolgreich - Das OLG Hamburg wird sich wieder mit dem Fall "mitwohnzentrale.de" zu beschäftigen haben. Allerdings unter anderen Vorzeichen. Der dem europäischen Leitbild entsprechende Verbraucher werde durch die Gattungsnamen nicht in unsachlicher Weise beeinflusst. Auch Mitbewerber würden nicht in unzulässiger Weise vom Markt verdrängt, wie das OLG angenommen hatte. In Ermangelung ausreichender Tatsachenfeststellungen wird noch über 'Irreführungstatbestände' zu judizieren sein. Insoweit wird zu überprüfen sein, ob nicht schon klarstellende Hinweise zur Beseitigung einer etwaigen Irreführung ausreichend sind. Vom Umfang der ursprünglich eingereichten Klage verbliebe nur begründet ein kleiner Teil.

->LG Bochum: 'schumacher.de' - Die Aufrechterhaltung eines DISPUTE-Eintrages verletzt zumindest dann nicht das Kennzeichenrecht eines gleichnamigen -auch bekannten- Dritten, wenn der betroffene Domaininhaber nach übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien jedenfalls keine Rechte an der Domain hat.

->LG Köln: 'Werbeframes' - Das systematische Einbinden von Webseiten Dritter in ein öffentlich abrufbar gehaltenes frameset in einer HTML Datei, in dem bestimmungsgemäß im ersten frame Eigen- und Fremdwerbung und in den anderen frame die Inhalte Dritter geladen werden, ist ohne vorherige Zustimmung rechtswidrig.

->LG Koeln: 'budweiser.com' - Eine weltweit abrufbare Internetseite, die sich für einen Surfer erkennbar nicht als ein an ihn als Bewohner Deutschlands bestimmbares Angebot darstellt, verletzt kein deutsches Markenrecht. Die fehlende Bestimmung in Bezug auf Deutschland kann sich bereits aus der Verwendung der englischen Sprache über Auswahl durch die verschiedenen Nationalflaggen unter denen sich die bundesdeutsche Fahne nicht befindet und dem Fehlen einer deutschen Kontaktadresse ergeben.

->LG Koeln: 'tacker-technik.de' - Der Begriff Tackertechnik ist - auch als Teil einer eingetragenen Wort-/Bildmarke -, glatt beschreibend und zur Individualisierung eines Unternehmens nicht geeignet. Die Gestaltung eines Portals "www.tacker-technik.de" für Informationen aus der Befestigungstechnikbranche ist nicht sittenwidrig, auch wenn der Begriff 'Tackertechnik' von einem Dritten in der Firmierung enthalten ist.

->Markenrecht: Einfuhr von Markenware in die EU - Es ist Sache des nationalen Gerichts, unter Beachtung der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sowie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Markeninhaber zum Zeitpunkt des ersten tatsächlichen Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse auf sein ausschließliches Recht auf Vertriebssteuerung im EWR verzichtet hat. Dabei steht Artikel 7 Absatz 1 der Markenrichtlinie grundsätzlich einer nationalen Regelung entgegen, die eine generelle Verzichtsvermutung zum Gegenstand hat oder einer derartigen Vermutung gleichkommt.

->Markenrechtliches Löschungsverfahren - Verzichtet der Markeninhaber während eines laufenden Löschungsverfahrens wegen Nichtigkeit der Marke auf diese, wird das Löschungsverfahren durch das ex nunc wirkende Erlöschen der Marke nicht in vollem Umfang in der Hauptsache erledigt. Dem Antragsteller bleibt es in diesem Fall - sofern ihm ein besonderes Feststellungsinteresse zur Seite steht - unbenommen, die Feststellung der Nichtigkeit der Marke mit Wirkung ex tunc zu beantragen.

->Wettbewerbsrecht: vermeidbaren Herkunftstäuschung - Nur im Falle der identischen Übernahme aller wesentlichen Gestaltungsmerkmale kann eine Herkunftstäuschung trotz unterschiedlicher Produkt- oder Herstellerbezeichnungen naheliegen. Der Verkehr orientiert sich nämlich nicht ausschließlich nach der äußeren Gestaltung der Ware oder der Verpackung, insbesondere bei Produkten des täglichen Bedarfs, die sich in der äußeren Erscheinungsform nur wenig unterscheiden.

->Wettbewerbsrecht: Fernsehgeräte für 1,- DM - Fernsehgeräte dürfen nicht zum Preis von 1,- DM verkauft werden, wenn damit zugleich der Abschluss eines Stromlieferungsvertrags mit einem Stromanbieter für die Mindestdauer von zwei Jahren gekoppelt ist. Solche Verkäufe verstoßen unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen die guten Sitten und die Regeln des lauteren Wettbewerbs.

->BGH: Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot der Werbung "mit Anzeigen der nachfolgend eingeblendeten Art" gerichtet ist, ist in der Regel nicht hinreichend bestimmt.

->Markenrecht: Irreführung über Herkunft - Der auf ein älteres Recht aus der geographischen Herkunftsangabe gestützten Klage auf Rücknahme einer Markenanmeldung vor den ordentlichen Gerichten steht nicht entgegen, dass bei der Prüfung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt auch ein absolutes Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG in Betracht kommt.

->Registermarke für GbR? - Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann als solche nicht Inhaberin einer eingetragenen Marke sein, entscheidet der I. Zivilsenat des BGH..

->Markenrecht: "Wintergarten" - Zur Prägung des Gesamteindrucks von aus einem bekannten Unternehmenskennzeichen und einer weiteren Bezeichnung zusammengesetzten Marken.

->Markenrecht: "Classe E" - Zur Frage einer rechtsmißbräuchlichen Geltendmachung des markenrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts nach § 14 Abs. 1 MarkenG.

->BGH zu 'Mehr-Wort-Marken' - Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist das Vorliegen der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) und § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Vorliegen eines Freihaltebedürfnisses) für die Wortfolge in ihrer Gesamtheit festzustellen.

->"Zeitung" im Netz zulässig - Der Begriff "Internet" nebst seiner inhaltlichen Bedeutung ist zwischenzeitlich jedenfalls grundsätzlich so fest im Bewusstsein der Allgemeinheit verankert, dass für eine ausschließlich im Internet verbreitete Veröffentlichung mit der Aussage "DIE ZEITUNG IM NETZ" geworben werden darf. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechende Internetpublikation die sachlichen Kriterien, die an eine Zeitung zu stellen sind, erfüllt, insbesondere eine redaktionelle Bearbeitung erfolgt.

->Domainrecht: 'fordboerse.de' - Ein Unterlassungsanspruch unabhängig von den Inhalten der jeweiligen Internetseiten, ist nur dann begründet, wenn der Gebrauch der Domain im geschäftlichen Verkehr stets Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt ('Schlechthinverbot').

->mediapool.net - Selbst bei unterstellter Annahme eines Titelschutzes für "MediaPool" für eine Software, kann die Domain "mediapool.net" bei lediglich Ankündigung eines gänzlich unbestimmten Angebots nicht untersagt werden, selbst, wenn der Domaininhaber Mitbewerber ist. Durch die net-Registrierung wird eher ein Hinweis auf allgemeine Netzwerke gegeben, nicht aber auf Software.

->Firmenrecht - BGH ändert Rechtsprechung - Bis zum Erlass des Markengesetzes galten unaussprechbare Buchstabenkürzel, wie z.B. 'RBB' ohne Beweis der Verkehrsgeltung als geschäftliche Bezeichnung nicht als schutzfähig. Diese Rechtsprechung hat der BGH nunmehr für das MarkenG aufgegeben und der Abkürzung 'DB' - wie die Vorinstanz - isolierten Schutz zugebilligt.

->Pfändung einer Internetdomain - Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 12.2.2001 den Antrag auf Pfändung einer Domain zurückgewiesen und dabei die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht bestätigt. In Fortführung ihrer Rechtsprechung zur Pfändbarkeit einer Internetnetdomain, die aus einem Familiennamen besteht, hat die 20. Kammer nunmehr ausgesprochen, dass DE Internetdomains grundsätzlich nicht pfändbar seien. Der Beschluss ist unanfechtbar.

->Domainrecht 'marine.de' - Die Bundeswehr kann in Ermangelung eines Namensrechts keine Übertragung der Domain 'Marine.de' verlangen. Unter dem Begriff "Marine" werden die Seestreitkräfte der Bundesrepublik nicht eindeutig verstanden. Das Verlangen einer finanziellen Entschädigung für die Übertragung einer Domain durch einen prioritätsälteren Domaininhaber kann nicht beanstandet werden.

->Wettbewerbsrecht: "letsbuyit.com (Hauptverfahren)" - Das "CoShopper"-System (Bündelung von Käuferwünschen gegenüber Herstellern) verstößt gegen § 1 UWG unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens und der Störung des Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotener Laienwerbung.

->Markenrecht - Die Erteilung einer Markenlizenz ist im Falle der Eintragung einer Marke nach § 4 Nr. 1 MarkenG auf die eingetragene Marke beschränkt. Diese umfaßt nicht das Recht, Lizenzen an verwechselbaren Zeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu erteilen.

->Markenrecht - Der Computerprogrammtitel 'FTP-Explorer' verletzt keine Rechte der Marke EXPLORER für Datenverarbeitungsprogramme

->Domain-/Markenrecht - Im Wege der einstweiligen Verfügung kann die Aufgabe der Reservierung einer angegriffenen Internet-Domain nicht beansprucht werden.

->Markenrecht - Zur Frage der Prägung des Gesamteindrucks einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden farbig eingetragenen Marke entscheidet der Bundesgerichtshof.

->Markenrecht - EXPLORER Abmahnungen - Lizenz- oder Duldungsvereinbarung. Die Vereinbarung zwischen Symicron und Microsoft, welche Rechtsnatur hat sie wirklich? Der Vergleichsinhalt ist abrufbar.

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